Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Kirche auf materielle Mittel angewiesen, auf die Kirchensteuer und das örtliche Vermögen in den Kirchengemeinden. Dieses Vermögen zu verwalten und zu vermehren, seine Erträge und ergänzende Kirchensteuermittel sinnvoll zu verwenden, ist die Aufgabe des Kirchenvorstandes.
Die zusammenfassende Antwort auf die Frage nach den damit verbundenen Rechten und Pflichten geben das Kirchenrecht und die Grundsatzbestimmung des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24.07.1924 bzw. gleichartige kirchliche Nachfolgebestimmungen:
"Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Gemeinde und das Vermögen."
(Vorwort aus: Rechte und Pflichten des Kirchenvorstandes)
Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer oder dem mit der Leitung der Gemeinde vom Bischof beauftragten Geistlichen als Vorsitzendem und einer je nach der Seelenzahl unterschiedlichen Anzahl von der Gemeinde gewählter Mitglieder, deren Amtsdauer 6 Jahre beträgt.
(Nr. IV aus: Rechte und Pflichten des Kirchenvorstandes)
Kirchenvorstand
Vorsitzender Pastor Johannes Broxtermann
1. Stellvertreter Dietmar Flusche
2. Stellvertreter Bernhard Diel
Sandra Schnell, Pfarrbeauftragte
Marco Schwieren (als nicht stimmberechtigtes Mitglied vom Pfarrgemeinderat benannt)
Gabriele Müller-Seyfried, Verwaltungsleiterin
Stefan Richter
Vertreter für die Vertreterversammlung des Dienstleistungsverbandes und Ausschuss für Hygiene und Bau, Energie und Immobilien
Norbert Stenns
Vertreter in der Koordinierungsgruppe zur Umsetzung des Votums und Vertreter für die Vertreterversammlung des Dienstleistungsverbands
Gabriele Müller-Seyfried und
Marco Schwieren