Pfarrgemeinderat

 

 


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Präambel 
aus der
Satzung für die Pfarrgemeinderäte und Gemeinderäte im Bistum Essen

Alle Glieder der Kirche haben durch Taufe und Firmung eine gemeinsame Berufung. Sie haben in gemeinsamer Verantwortung teil am Heilsauftrag der Kirche und erfüllen dabei ihren Dienst am Menschen. Auf der Basis der so geschenkten fundamentalen Gleichheit und Einheit beruft sie Christus zu unterschiedlichen Diensten und vielfältigen Aufgaben. Pfarrgemeinderat und Gemeinderat dienen der Mitwirkung aller Gläubigen am Heilsauftrag der Kirche. Sie sind insbesondere die Organe zur Förderung und zur Koordinierung des Laienapostolats.

Der Pfarrgemeinderat und die Gemeinderäte dienen dem Aufbau einer lebendigen Pfarrei.


Aufgaben des Pfarrgemeinderates

Satzung - vollständiger Text (bitte hier anklicken)
Kommentar Satzung (bitte hier anklicken) 

 
Pfarrgemeinderat Pfarrei St. Matthäus
 
Christiane Frebel    aus dem Gemeinderat St. Matthäus entsandt
Annette Heumann    aus dem Gemeinderat St. Josef, Nachrodt entsandt
Petra Heer   aus dem Pfarrgemeinderat St. Theresia entsandt
    aus der Pastoralkonferenz gewählt
    für den Kirchenvorstand
Hinzugewählt:
Miriam Rönnecke
für die Jugend
Margarethe Richter für die kfd
Herr Schmale
 
 

 

Vorstand des Pfarrgemeinderates:
Petra Heer, Vorsitzende
Christiane Frebel als Stellvertreterin
Annette Heumann, Schriftführerin