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Zur Erfüllung ihrer Aufgaben
ist die Kirche auf materielle Mittel angewiesen, auf die Kirchensteuer und
das örtliche Vermögen in den Kirchengemeinden. Dieses Vermögen zu
verwalten und zu vermehren, seine Erträge und ergänzende
Kirchensteuermittel sinnvoll zu verwenden, ist die Aufgabe des
Kirchenvorstandes.
Die zusammenfassende Antwort auf die Frage nach den damit verbundenen
Rechten und Pflichten geben das Kirchenrecht und die Grundsatzbestimmung
des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom
24.07.1924 bzw. gleichartige kirchliche Nachfolgebestimmungen:
"Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde.
Er vertritt die Gemeinde und das Vermögen."
(Vorwort aus: Rechte und Pflichten des
Kirchenvorstandes)
Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer
oder dem mit der Leitung der Gemeinde vom Bischof beauftragten Geistlichen
als Vorsitzendem und einer je nach der Seelenzahl unterschiedlichen Anzahl von der Gemeinde
gewählter Mitglieder, deren Amtsdauer 6 Jahre beträgt.
(Nr. IV aus: Rechte und Pflichten des
Kirchenvorstandes)

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| Kirchenvorstand der Pfarrei St. Matthäus:
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Pfarrer
Ulrich
Schmalenbach,
Vorsitzender
Dietmar
Flusche, stellvertretender
Vorsitzender
Reinhold
Bernard,
Bernhard
Fischer,
Dirk
Frebel,
Caroline
Hinnenberg-Peukert,
Elmar
Hoppe,
Klaus-Dieter
Jacobsen,
Ingeborg
Prause,
Marco
Schwieren,
Hans
Wehr.
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