Kirchenvorstand

 

 


Startseite Wir über uns Aktuelles Termine Leitbild Gottesdienste Kirchenmusik Kindertageseinrichtungen St.Vinzenz-Krankenhaus Gremien Gruppen Friedhöfe Impressum/Links

   

Nach oben Kirchenvorstand Pfarrgemeinderat Gemeinderat Kinderpfarrgemeinderat

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Kirche auf materielle Mittel angewiesen, auf die Kirchensteuer und das örtliche Vermögen in den Kirchengemeinden. Dieses Vermögen zu verwalten und zu vermehren, seine Erträge und ergänzende Kirchensteuermittel sinnvoll zu verwenden, ist die Aufgabe des Kirchenvorstandes.
Die zusammenfassende Antwort auf die Frage nach den damit verbundenen Rechten und Pflichten geben das Kirchenrecht und die Grundsatzbestimmung des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24.07.1924 bzw. gleichartige kirchliche Nachfolgebestimmungen:
"Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Gemeinde und das Vermögen."
(Vorwort aus: Rechte und Pflichten des Kirchenvorstandes)

Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer oder dem mit der Leitung der Gemeinde vom Bischof beauftragten Geistlichen als Vorsitzendem und einer je nach der Seelenzahl unterschiedlichen Anzahl von der Gemeinde gewählter Mitglieder, deren Amtsdauer 6 Jahre beträgt.
(Nr. IV aus: Rechte und Pflichten des Kirchenvorstandes)

Kirchenvorstand der Pfarrei St. Matthäus:
Pfarrer Ulrich Schmalenbach, Vorsitzender
Dietmar Flusche, stellvertretender Vorsitzender

Reinhold Bernard,
Bernhard Fischer,
Dirk Frebel,
Caroline Hinnenberg-Peukert, 
Elmar Hoppe, 
Klaus-Dieter Jacobsen,
Ingeborg Prause,
Marco Schwieren, 
Hans Wehr.