Kindertageseinrichtungen

 

 



Startseite Wir über uns Aktuelles Termine Leitbild Gottesdienste Kirchenmusik Kindertageseinrichtungen St.Vinzenz-Krankenhaus Gremien Gruppen Friedhöfe Impressum/Links  


Kindertageseinrichtungen 
der Kirchengemeinde St. Matthäus Altena (Westf.)

Die Kirchengemeinde St. Matthäus ist Trägerin dreier Tageseinrichtungen für Kinder. Sie sind offen für Kinder, deren Eltern den Erziehungsauftrag und die Erziehungsziele der katholischen Kirche bejahen. Über das pädagogische Konzept der jeweiligen Einrichtungen informiert Sie die Leiterin.

Kindertageseinrichtung St. Matthäus, Lindenstraße 37, Telefon: 02352-23338

Leiterin: Frau Hiltrud Neef

50 Plätze in zwei Regelgruppen (3-6 Jahre).
Über-Mittag-Betreuung ist möglich; die Mittagsmahlzeit ist mitzubringen. Betreuung von Kindern unter drei Jahren ist möglich.

Dieser Kindergarten wurde 1974 neben der St. Matthäus-Kirche erbaut. Das Außengelände ist seit dem Jahr 2001 als Naturerlebnisgarten umgestaltet.

Kindertageseinrichtung St. Katharina, Finkenweg 57, Telefon: 02352-50658

Leiterin: Frau Monika Beste

45 Plätze in zwei Gruppen. Eine Regelgruppe mit 25 Kindern (3-6 Jahre);
eine altersgemischte Tagesstättengruppe mit Hortbereich (für Schulkinder) mit 20 (bei zusätzlichem Bedarf bis 25) Kindern (3-14 Jahre). Betreuung von Kindern unter drei Jahren im Rahmen der vom Landesjugendamt bewilligten Platzzahl.

Das Mittagessen für die Kinder, die über Mittag betreut werden, wird aus der Küche unseres St. Vinzenz-Krankenhaus geliefert.

Der Kindergarten und Hort St. Katharina liegt am Breitenhagen und wurde 1959 seiner Bestimmung übergeben. In der ersten Jahreshälfte 2005 wurde eine bisher ungenutzte Freifläche als Naturerlebnisgarten umgestaltet.

Kindertageseinrichtung St. Thomas Morus, Hegenscheider Weg 94a, 
Telefon: 02352-25556

Leiterin: Frau Martina Hochstein

30 Plätze in zwei Gruppen. Eine Regelgruppe mit 15 Kindern (3-6 Jahre);
eine altersgemischte Gruppe mit 15 Kindern (0,4 -6 Jahre). Bei Bedarf integrative Betreuung von behinderten Kindern sowie Kindern unter drei Jahren.
Die Mittagsverpflegung muss mitgebracht werden.

Wenn Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kindergarten- oder Schulkind benötigen, sprechen Sie bitte mit der Leiterin der Tageseinrichtung. Wir versuchen gerne Ihnen zu helfen, auch wenn Ihr Kind noch nicht das dritte Lebensjahr vollendet hat.

Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz sind die Kommunen verpflichtet.

zur Web-Seite der Stadt Altena (Westf.)