|
| |
|
Kindertageseinrichtungen
der
Kirchengemeinde St. Matthäus Altena (Westf.)
Die Kirchengemeinde St.
Matthäus ist Trägerin dreier Tageseinrichtungen für Kinder. Sie sind
offen für Kinder, deren Eltern den Erziehungsauftrag und die
Erziehungsziele der katholischen Kirche bejahen. Über das
pädagogische Konzept der jeweiligen Einrichtungen informiert Sie die
Leiterin. |

|
Kindertageseinrichtung St. Matthäus,
Lindenstraße 37, Telefon: 02352-23338
Leiterin: Frau Hiltrud Neef
50 Plätze in zwei Regelgruppen (3-6 Jahre).
Über-Mittag-Betreuung ist möglich; die Mittagsmahlzeit ist mitzubringen.
Betreuung von Kindern unter drei Jahren ist möglich.
Dieser Kindergarten wurde 1974 neben der St. Matthäus-Kirche erbaut. Das
Außengelände ist seit dem Jahr 2001 als Naturerlebnisgarten umgestaltet. |

|
Kindertageseinrichtung St. Katharina,
Finkenweg 57, Telefon: 02352-50658
Leiterin: Frau Monika Beste
45 Plätze in zwei Gruppen. Eine Regelgruppe mit 25 Kindern (3-6 Jahre);
eine altersgemischte Tagesstättengruppe mit Hortbereich (für
Schulkinder) mit 20 (bei zusätzlichem Bedarf bis 25) Kindern (3-14
Jahre). Betreuung von Kindern unter drei Jahren im Rahmen der vom
Landesjugendamt bewilligten Platzzahl.
Das Mittagessen für die Kinder, die über Mittag betreut werden, wird aus
der Küche unseres St. Vinzenz-Krankenhaus geliefert.
Der Kindergarten und Hort St. Katharina liegt am Breitenhagen und wurde
1959 seiner Bestimmung übergeben. In der ersten Jahreshälfte 2005 wurde
eine bisher ungenutzte Freifläche als Naturerlebnisgarten umgestaltet. |

|
Kindertageseinrichtung St. Thomas
Morus, Hegenscheider Weg 94a,
Telefon: 02352-25556
Leiterin: Frau Martina
Hochstein
30 Plätze in zwei Gruppen. Eine Regelgruppe mit 15 Kindern (3-6 Jahre);
eine altersgemischte Gruppe mit 15 Kindern (0,4 -6 Jahre).
Bei Bedarf integrative Betreuung von behinderten Kindern sowie Kindern
unter drei Jahren.
Die Mittagsverpflegung muss mitgebracht werden. |

| Wenn Sie einen Betreuungsplatz
für Ihr Kindergarten- oder Schulkind benötigen, sprechen Sie bitte mit
der Leiterin der Tageseinrichtung. Wir versuchen gerne Ihnen zu helfen,
auch wenn Ihr Kind noch nicht das dritte Lebensjahr vollendet hat. |
Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz sind die
Kommunen verpflichtet.
zur Web-Seite der
Stadt Altena (Westf.) |
|