Kinderpfarrgemeinderat

 

 


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"........und außerdem wollen wir einen Kinder-Pfarrgemeinderat haben. Es kann doch nicht sein, dass nur die Erwachsenen bestimmen, was in der Gemeinde für Kinder gemacht wird. "

Mit diesem Wunsch kamen die Kinder aus ihrer Arbeitsgruppe WERKSTATT GEMEINDE zurück, der im Rahmen der Leitbildentwicklung im Januar 1999 stattfand. Nach zügigen Beratungen mit den interessierten Kindern wurde in der Zeit vom 27.02. bis zum 05.03.2000 der erste Kinder-Pfarrgemeinderat gewählt.


Am 15. Mai 2010 wurden die Mitglieder des
 Kinder-Pfarrgemeinderates für die 6. Legislaturperiode gewählt:

Wahlberechtigt und wählbar waren Kinder im Alter von 6 - 14 Jahren. 
Gewählt wurden:
Sina Appelhaus (St. Theresia)
Lisa Brammen (St. Theresia)
Celina Brieden (St. Theresia)
Jannis Nahlenz (St. Theresia)
Kilian Werner (St. Theresia)
Johanna Beyer (St. Matthäus)
Paulina Frebel (St. Matthäus)
Moritz Held (St. Matthäus)
Ann-Sophie Kemmerling (St. Matthäus)
Zara Spöth (St. Matthäus)
Diana Braun (St. Josef)
Simon Jung (St. Josef)
Satzung des Kinderpfarrgemeinderates

§ 1
Der Kinderpfarrgemeinderat vertritt die Kinder der Gemeinden.
Seine wichtigsten Aufgaben sind:

Vorbereitung von Festen mit Kindern/für Kinder
Mitbestimmung bei Angeboten und Aktionen für Kinder
Mitgestaltung von Gottesdiensten
Mitarbeit bei Aktionen der Gemeinden und der Pfarrei, mit denen Menschen geholfen wird
Stellungnahmen zu Planungen des Kirchenvorstandes, des Pfarrgemeinderates oder der Gemeinderäte
Vorschläge zur Gestaltung der kirchlichen Räume und Anlagen
Vorschläge für die Gestaltung des Gemeindelebens
Er ist Ansprechpartner für alle Kinder der Gemeinden
Die Sitzungen sind öffentlich
§ 2
Zusammenarbeit in der Pfarrei
Der Pfarrer oder sein Stellvertreter nimmt an den Sitzungen teil.
Der Pfarrgemeinderat benennt ein Mitglied, das immer an den Sitzungen teilnimmt.
§ 3
Zusammensetzung des Kinderpfarrgemeinderates
Die Mitgliedszahl beträgt 10 - 12, die genaue Zahl legt der amtierende Kinder-PGR vor Beginn der nächsten Wahl fest.
Die Amtszeit beträgt 2 Jahre.
§ 4
Wahlrecht
Wählen darf, wer das 6., aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Gewählt werden darf, wer das 6., aber noch nicht das 13. Lebensjahr vollendet hat und katholisch ist.
Wahlrecht hat, wer zur Pfarrei gehört.
Wer nicht in der Wählerliste steht, aber getauft ist, kann sich vor der Wahl eintragen lassen.
Nach der Wahl lädt der Pfarrer zur ersten Sitzung ein.
§ 5
Vorstand
Der Kinder - PGR wählt ein dreiköpfige Sprecherteam und 2 Protokollführer. 
Die Aufgaben des Sprecherteams sind:
Vorbereitung der Sitzungen
Erstellung der Einladungen
Kontrolle darüber, ob die Beschlüsse ausgeführt sind.
§ 6
Beschlussfähigkeit
Der Kinder - PGR ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Kinder anwesend ist.
Ausnahme: Eine Satzungsänderung kann nur mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden.
Bei jeder Sitzung wird ein Protokoll geführt.

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