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"........und
außerdem wollen wir einen Kinder-Pfarrgemeinderat
haben. Es kann doch nicht sein, dass nur die Erwachsenen
bestimmen, was in der Gemeinde für Kinder gemacht wird. "
Mit diesem Wunsch kamen die Kinder aus ihrer Arbeitsgruppe WERKSTATT
GEMEINDE zurück, der im Rahmen der Leitbildentwicklung im Januar 1999
stattfand. Nach zügigen Beratungen mit den interessierten Kindern wurde
in der Zeit vom 27.02. bis zum 05.03.2000 der erste Kinder-Pfarrgemeinderat
gewählt.
Am 15. Mai 2010 wurden die Mitglieder des
Kinder-Pfarrgemeinderates
für die 6. Legislaturperiode gewählt:
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Wahlberechtigt und wählbar waren Kinder im Alter von 6 - 14 Jahren.
Gewählt wurden:
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Sina Appelhaus (St. Theresia)
Lisa Brammen (St. Theresia)
Celina Brieden (St. Theresia)
Jannis Nahlenz (St. Theresia)
Kilian Werner (St. Theresia)
Johanna Beyer (St. Matthäus) |
Paulina
Frebel (St. Matthäus)
Moritz Held (St. Matthäus)
Ann-Sophie Kemmerling (St. Matthäus)
Zara Spöth (St. Matthäus)
Diana
Braun (St. Josef)
Simon Jung (St. Josef)
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§ 2
Zusammenarbeit in der Pfarrei |
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Der Pfarrer oder sein
Stellvertreter nimmt an den Sitzungen teil. |
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Der Pfarrgemeinderat benennt
ein Mitglied, das immer an den Sitzungen teilnimmt. |
§ 3
Zusammensetzung des
Kinderpfarrgemeinderates |
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Die Mitgliedszahl beträgt 10 -
12, die genaue Zahl legt der amtierende Kinder-PGR vor Beginn der
nächsten Wahl fest. |
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Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. |
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Wählen darf, wer das 6., aber
noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. |
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Gewählt werden darf, wer das
6., aber noch nicht das 13. Lebensjahr vollendet hat und katholisch ist. |
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Wahlrecht hat, wer zur Pfarrei gehört. |
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Wer nicht in der Wählerliste
steht, aber getauft ist, kann sich vor der Wahl eintragen lassen. |
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Nach der Wahl lädt der Pfarrer
zur ersten Sitzung ein. |
Der Kinder - PGR wählt ein
dreiköpfige Sprecherteam und 2 Protokollführer.
Die
Aufgaben des Sprecherteams sind: |
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Vorbereitung der Sitzungen |
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Erstellung der Einladungen |
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Kontrolle darüber, ob die
Beschlüsse ausgeführt sind. |
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Der Kinder - PGR ist
beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Kinder anwesend ist. |
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Ausnahme: Eine Satzungsänderung
kann nur mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden. |
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Bei jeder Sitzung wird ein
Protokoll geführt. |
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