Heiraten, das bedeutet, dass Mann und Frau für ein Leben lang beieinander bleiben wollen. Sie lieben sich, haben gelernt, sich zu vertrauen und entscheiden sich für ein gemeinsames Leben. Sie sind auf
ihrem Weg so weit, dass sie sagen können: Ja, wir trauen uns... Bei der Hochzeit bekennt sich das Paar öffentlich zueinander. Alle sollen es wissen und die Menschen, die dem Paar etwas bedeuten, sollen die Entscheidung mitfeiern.
Zwischen der standesamtlichen Heirat und der kirchlichen Trauung lagen vor zwanzig, dreißig Jahren in der Regel nur wenige Stunden. Das hat sich geändert. Zivileheschließung und kirchliche Trauung gehören nicht mehr automatisch zusammen. Das Bewusstsein ist gewachsen, dass
die kirchliche Hochzeit eine andere Bedeutung hat als die standesamtliche.
Menschen, die an Gott glauben, wissen um die Chancen und Bereicherungen, die ein Leben im Vertrauen auf Gott schenkt. Sie erfahren ihr Leben als sinnvoll. Sie wissen sich auch dort von Gott angenommen, wenn sie leidvoll an Grenzen stoßen.
Dieses Wissen und die Erfahrung machen Mut, Ja zu einer Partnerin, einem Partner zu sagen. Diese Paare wenden die christliche Glaubenshaltung, dass das Leben im Vertrauen auf die bedingungslose Zusage Gottes an die Menschen gelingt, ganz konkret auf einen
wichtigen Lebensbereich an: das Leben als Paar.
Wenn ein Paar sich daher öffentlich so in der Kirche zueinander bekennt, dann redet die katholische Kirche von einem heilmachenden Zeichen, von einem Sakrament: dem Sakrament der Ehe. Im Ehesakrament wird für die Kirche sichtbar, wie Gott sich zu uns Menschen
verhält: Er will uns, umwirbt uns, liebt uns so wie die Partner einander wollen, sich umwerben und lieben.
In der kirchlichen Trauung bittet die ganze Festgemeinde mit ihren Liedern und Gebeten Gott darum, das Paar mit seiner Liebe zu segnen und ihm im Alltag beizustehen. Gott macht damit den Bund der Eheleute zu einem Treuebund, in dem er selbst gegenwärtig sein will in
besonderer und zeichenhafter Weise, um durch das Ehepaar seine Liebe und seinen Schöpfungswillen sichtbar aufleuchten zu lassen.
Für (katholische) Christen ist es deshalb sehr naheliegend, ihre Beziehung als religiöses Zeichen zu schließen: als Sakrament der Ehe.
Die Entscheidung zu einer kirchlichen Trauung erfordert einen freien und reifen Entschluss. Dieser muss von den Eheleuten selbst getroffen werden. Es ist eine Entscheidung, an der besonders die Kirche konsequent festhält. Es kann auch ein Ausdruck von Ehrlichkeit gegenüber sich selber,
zunächst auf die kirchliche Trauung zu verzichten und die Entscheidung darüber noch reifen zu lassen. Ihr Seelsorger berät Sie in diesen Fragen gerne.
Wie gehen wir vor?
Bitte melden Sie sich möglichst spätestens ein halbes Jahr vor dem geplanten Hochzeitstermin beim Pfarramt der Kirche, in der Sie heiraten möchten. Vor allem im Frühjahr und Sommer ist es nicht selbstverständlich, dass die Kirche und der Geistliche für
Ihre Hochzeit zur Verfügung stehen.
Wo können wir heiraten?
Grundsätzlich kann die kirchliche Trauung in jeder konsekrierten (geweihten) Kirche oder Kapelle stattfinden, nicht jedoch in Museen oder anderen Räumen, die keinen
kirchlichen Charakter haben (wie z. B. die sogenannte Burgkapelle auf der Burg Altena, die nur ein Museumsraum ist).
Welches Pfarramt ist zuständig?
Zuständig für die Trauung ist das Pfarramt, in dem der katholische Bräutigam oder die katholische Braut ihren Wohnsitz hat. Natürlich können Sie auch jeden anderen katholischen Geistlichen bitten, mit Ihnen die Hochzeit vorzubereiten und gegebenenfalls
zu feiern. Die dazu erforderlichen Erlaubnisse werden unbürokratisch ausgestellt.
Welche Unterlagen brauchen wir?
Zur Anmeldung der Hochzeit benötigen katholische Partner einen „Auszug aus dem Taufregister der Kirche, wo sie getauft wurden. Diese Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Nichtkatholische Partner benötigen einen anderen geeigneten
Ledigkeitsnachweis sowie gegebenenfalls die Urkunde über ihre Taufe in einer nicht katholischen Gemeinde.
Was müssen wir bezahlen?
Die kirchliche Gebühr für die Trauung beträgt 20,- Euro.. Weitere Kosten für den Gottesdienst entstehen nur, wenn Sie bezüglich der Gestaltung (z. B. Blumenschmuck, musikalische Darbietungen etc.) Wünsche haben, die
über den üblichen Rahmen hinausgehen. Kerzen und Altarschmuck, Glockengeläut und Orgelspiel kosten nichts extra. Dafür bezahlen Sie ja Kirchensteuer.
Für die weitere Feier nach dem Gottesdienst in der Kirche können Sie unseren Pfarrsaal nutzen (gegen Nutzungsentschädigung gemäß Hausordnung).
Traugespräche
Einige Wochen vor dem Hochzeitstermin wird sich der Geistliche mit Ihnen zusammensetzen und ein Traugespräch führen. Bei diesem Gespräch geht es um die Bedeutung der kirchlichen Trauung und der christlichen Ehe was Ihnen selbst daran wichtig ist und was die Kirche unter dem Sakrament versteht.
Dabei wird in einem Formular festgehalten, dass Sie die Tragweite Ihrer Entscheidung ermessen und die Bedeutung des Ehesakramentes kennen und ihr zustimmen. Ebenfalls werden die Daten aufgenommen, die später in das Trauungsbuch der Kirche eingetragen werden.
Natürlich können Sie selbst alles zur Sprache bringen, was um die Hochzeitsfeier herum zu bedenken ist.
In einem weiteren Gespräch ca. zwei Wochen vor der Trauung wird noch geklärt, wie der Gottesdienst gestaltet werden kann Auswahl der Schriftlesungen und anderer Texte, Mitwirkung der Trauzeugen (z. B. beim Fürbittengebet), Lieder, Musik und anderes
mehr. So wie jedes Brautpaar einmalig und unverwechselbar ist, wird auch jede kirchliche Trauung einmalig sein. Der Geistliche wird Ihre Hochzeitsfeier zusammen mit Ihnen vorbereiten und gestalten.
Ehevorbereitung
Durch die vielen organisatorischen Vorbereitungen, die ein Hochzeitsfest mit sich bringt, bleibt oft wenig Zeit für das Gespräch der Brautleute über die Bedeutung ihrer Trauung für die Partnerschaft:
Wie soll unser Lebensweg aussehen?
Welche Rolle spielt der Glaube dabei?
Welchen Sinn und Inhalt hat das Eheversprechen, das wir einander vor Gott geben?
Um diesen und anderen Fragen nachgehen zu können, bietet die Kirche Eheseminare an. Wir laden Sie herzlich ein, sich für ein solches Seminar ein Wochenende oder wenigstens einen Tag Zeit zu nehmen. Das Gespräch mit anderen Paaren in ähnlicher Lebenssituation ist oft spannend und aufschlussreich.
Ökumenisch heiraten?
Wenn ein Partner der evangelischen, der andere der katholischen Kirche angehört, gibt es die Möglichkeit, unter Beteiligung des jeweils anderen Geistlichen in der katholischen oder evangelischen Kirche zu heiraten. Das kommt vor allem dann in Betracht, wenn beide Partner in ihrer Kirche und
Gemeinde engagiert sind. Rücksichten auf die Verwandtschaft sollten dabei in den Hintergrund treten.
Bei einer eventuellen späteren Taufe eines Kindes müssen Sie sich auch für die Konfession entscheiden. Überlegen Sie, wer von Ihnen die stärkere religiöse und kirchliche Bindung hat und treffen Sie danach Ihre Entscheidung.
Wenn Sie in der evangelischen Kirche (mit oder ohne Beteiligung eines katholischen Geistlichen) heiraten, braucht der katholische Partner eine „Dispens (Freistellung von der katholischen Eheschließungsform), die über das zuständige (Wohnsitz-)Pfarramt
problemlos beim Bistum beantragt wird.
Wenn einer der Partner kein Christ ist oder nicht an Gott glaubt
Auch eine Eheschließung mit einem nicht getauften Partner oder mit jemandem, der nicht an Gott glaubt, kann kirchlich gefeiert werden, wenn sich beide Partner darauf einigen. Der Seelsorger achtet darauf, dass der nichtgetaufte Partner bei der Trauung keine Texte sprechen muss, die seinem Gewissen,
seiner Religion oder seiner Überzeugung widersprechen.
Und wenn einer der Partner oder beide schon einmal verheiratet waren?
In diesem Falle muss geprüft werden, ob die geschiedene oder anderweitig aufgelöste Ehe in kirchlicher Sicht (noch) gültig ist oder nicht. Das kann nur in einem persönlichen Gespräch mit dem Seelsorger geklärt werden. Unter bestimmten Umständen kann es nötig sein, einen Prozess vor dem
kirchlichen Ehegericht zu führen, in dem festgestellt werden soll, dass eine frühere Ehe null und nichtig war. Das erfordert aber einen längeren Zeitaufwand.