Die
pastorale und die rechtlich-finanzielle Verantwortung sind durch die
Regelungen des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen
Kirchenvermögens von 1924 getrennt. Der Kirchenvorstand vertritt die
Gemeinde rechtlich und verantwortet den Haushalt.
Pfarrgemeinderat und
Gemeinderat dienen der Mitwirkung aller Gläubigen
am Heilsauftrag der
Kirche. Sie sind insbesondere die Organe zur Förderung
und zur Koordinierung des Laienapostolats.
Der
Grundsatz der Verschiedenheit des Dienstes, aber Einheit der Sendung, den
das Konzilsdekret über die Kirche hervorgehoben hat, lässt sich auch auf das Verhältnis
von Pfarrgemeinderat, Gemeinderat und Kirchenvorstand anwenden. Jedes
Gremien hat seinen eigenständigen Aufgabenbereich.
Sie setzen sich für das Wohl der Kirche und der Gemeinde ein.