Gremien

 

 


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Nach oben Kirchenvorstand Pfarrgemeinderat Gemeinderat Kinderpfarrgemeinderat

Die pastorale und die rechtlich-finanzielle Verantwortung sind durch die Regelungen des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens von 1924 getrennt. Der Kirchenvorstand vertritt die Gemeinde rechtlich und verantwortet den Haushalt. 

Pfarrgemeinderat und Gemeinderat dienen der Mitwirkung aller Gläubigen am Heilsauftrag der Kirche. Sie sind insbesondere die Organe zur Förderung und zur Koordinierung des Laienapostolats.

Der Grundsatz der Verschiedenheit des Dienstes, aber Einheit der Sendung, den das Konzilsdekret über die Kirche hervorgehoben hat, lässt sich auch auf das Verhältnis von Pfarrgemeinderat, Gemeinderat und Kirchenvorstand anwenden. Jedes  Gremien hat seinen eigenständigen Aufgabenbereich.
Sie setzen sich für das Wohl der Kirche und der Gemeinde ein.