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Katholischer Friedhof am
Breitenhagen, Bergfelder Weg
Friedhofsverwaltung Pfarramt
St. Matthäus
Frau Baber - Telefon: 02352-22610 oder 02352-52020 (privat) |

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Katholischer Friedhof
Mühlenrahmede, Paulusweg
Friedhofsverwaltung:
Herr Flusche 02352 25743 |

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Katholischer Friedhof St.
Theresia Evingsen, Am Sundern
Friedhofsverwaltung:
Herr Kreckel 02352-75541 |

Die katholischen Friedhöfe sind Ausdruck des
Auferstehungsglaubens der christlichen Gemeinde. Sie bieten Raum für eine
würdige Bestattung der verstorbenen Gemeindemitglieder und ihrer
nächsten Angehörigen, auch wenn sie anderen Konfessionen oder Religionen
angehören. Den Angehörigen soll der katholische Friedhof helfen, eine
preisgünstige Grabstätte zu unterhalten und das Totengedenken zu
pflegen.
Unsere Friedhofskapellen sind geweihte (konsekrierte) Gotteshäuser. In
ihnen können daher nur Trauerfeiern stattfinden, die von Geistlichen
einer christlichen Konfession geleitet werden. Nicht-christliche
Bestattungszeremonien können auf dem Friedhof selbst stattfinden, soweit
sie nach Inhalt und Form nicht im Widerspruch zum katholischen Charakter
des Friedhofes stehen.
Es können Einzel (Reihen-) gräber und Wahlgräber (Gruften mit einer
oder mehreren Grabstellen) erworben werden. Gruften können nach Ablauf
der Ruhefrist verlängert und neue belegt werden, so dass eine
Familiengrabstätte erhalten bleibt.
Beim Einzelgrab (für einen Sarg oder eine Urne) haben Sie auf dem
Friedhof am Breitenhagen die Wahl, ob
Sie die Grabstätte selbst bepflanzen und pflegen bzw. durch einen
Gärtner pflegen lassen wollen oder ob Sie eine Grabstelle im Rasenfeld
bevorzugen, die von uns instand gehalten wird. Die Rasengräber, die wir
für Erdbestattung und auch für die Urnenbeisetzung anbieten, sind mit
einer Steinplatte gekennzeichnet, auf der Name und Lebensdaten des/der
Verstorbenen verzeichnet sind.
Die Ruhezeit beträgt bei allen Gräbern 25 Jahre.
Für Verstorbene, die nicht die Bedingungen für eine Grabstätte auf dem
Pfarrfriedhof erfüllen, muss das Recht auf die Grabstätte zu
Lebenszeiten geregelt sein.
Gebührenordnung
- bitte hier anklicken
Friedhofssatzung
- bitte hier anklicken
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