Friedhöfe

 

 


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Katholischer Friedhof am Breitenhagen, Bergfelder Weg
Friedhofsverwaltung Pfarramt St. Matthäus
Frau Baber - Telefon: 02352-22610 oder 02352-52020 (privat)

Katholischer Friedhof Mühlenrahmede, Paulusweg
Friedhofsverwaltung:
Herr Flusche
02352 25743

Katholischer Friedhof St. Theresia Evingsen, Am Sundern
Friedhofsverwaltung:
Herr Kreckel 02352-75541


Die katholischen Friedhöfe sind Ausdruck des Auferstehungsglaubens der christlichen Gemeinde. Sie bieten Raum für eine würdige Bestattung der verstorbenen Gemeindemitglieder und ihrer nächsten Angehörigen, auch wenn sie anderen Konfessionen oder Religionen angehören. Den Angehörigen soll der katholische Friedhof helfen, eine preisgünstige Grabstätte zu unterhalten und das Totengedenken zu pflegen.

Unsere Friedhofskapellen sind geweihte (konsekrierte) Gotteshäuser. In ihnen können daher nur Trauerfeiern stattfinden, die von Geistlichen einer christlichen Konfession geleitet werden. Nicht-christliche Bestattungszeremonien können auf dem Friedhof selbst stattfinden, soweit sie nach Inhalt und Form nicht im Widerspruch zum katholischen Charakter des Friedhofes stehen.

Es können Einzel (Reihen-) gräber und Wahlgräber (Gruften mit einer oder mehreren Grabstellen) erworben werden. Gruften können nach Ablauf der Ruhefrist verlängert und neue belegt werden, so dass eine Familiengrabstätte erhalten bleibt.

Beim Einzelgrab (für einen Sarg oder eine Urne) haben Sie auf dem Friedhof am Breitenhagen die Wahl, ob Sie die Grabstätte selbst bepflanzen und pflegen bzw. durch einen Gärtner pflegen lassen wollen oder ob Sie eine Grabstelle im Rasenfeld bevorzugen, die von uns instand gehalten wird. Die Rasengräber, die wir für Erdbestattung und auch für die Urnenbeisetzung anbieten, sind mit einer Steinplatte gekennzeichnet, auf der Name und Lebensdaten des/der Verstorbenen verzeichnet sind.

Die Ruhezeit beträgt bei allen Gräbern 25 Jahre.

Für Verstorbene, die nicht die Bedingungen für eine Grabstätte auf dem Pfarrfriedhof erfüllen, muss das Recht auf die Grabstätte zu Lebenszeiten geregelt sein.

Gebührenordnung - bitte hier anklicken

Friedhofssatzung - bitte hier anklicken